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   VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556   

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VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556 (https://dejure.org/2005,29555)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556 (https://dejure.org/2005,29555)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. September 2005 - AN 10 S 05.02556 (https://dejure.org/2005,29555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391 ; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV ) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238 ).
  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391 ; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391 ; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2005 - AN 10 S 05.02556
    Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein KfZ geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775).
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